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Ärztegesundheit

In Zusammenarbeit mit Ärztekammern entwickelte Prof. Dr. med. Matthias Gottschaldt zu Beginn der 90er Jahre ein Curriculum für abhängige Ärzte, das auf die berufliche Wiedereingliederung von Ärztinnen und Ärzten abzielt, die unter einer Substanzabhängigkeit leiden und deswegen berufliche Konsequenzen fürchten müssen.

Das Konzept von Prof. Gottschaldt, der als Betroffener in den 80er Jahren selbst mit der beruflichen und sozialen Dimension seiner eigenen Abhängigkeitserkrankung konfrontiert wurde, hat sich auch bei anderen Berufsgruppen (z. B. Lehrern, Apothekern, Juristen, Beamten und anderen Berufsgruppen) bewährt.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Eine erfolgreiche und mit guter Prognose abgeschlossene stationäre Entwöhnungstherapie (in der Regel in den Oberbergkliniken).
  • Umsetzung der für eine gute Prognose erforderlichen ambulanten poststationären Therapiemaßnahmen. Das Programm ersetzt keinesfalls eine ambulante Therapie („Nachsorge“) in Wohnortnähe.
  • Das Curriculum muss mit den aufsichtführenden Stellen (z.B. Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Regierungspräsidien, Amtsärzten, Vorgesetzten, Behörden) vorher bindend vereinbart werden.

Zur Durchführung
Der Patient stellt sich nach erfolgreich abgeschlossener stationärer Therapie zunächst etwa einmal im Monat in einer Oberbergklinik ambulant vor. Je nach Verlauf kann im Einzelfall nach circa sechs Wochen auch ein sechswöchiger Abstand zwischen den Untersuchungen vereinbart werden. Diese Untersuchungen beinhalten die psychiatrische Untersuchung, das psychiatrische Gespräch, eine einschlägige Laboruntersuchung sowie gegebenenfalls die körperliche Untersuchung. Es wird insbesondere geprüft, ob der Patient abstinent geblieben ist, ob er die ambulante Nachbehandlung konsequent verfolgt und Selbsthilfegruppen besucht hat. Im psychiatrischen Gespräch erfolgt die Exploration und Klärung, ob gravierende suchtspezifische Kognitionen und Verhaltensmuster oder pathologische Rückfalldynamiken als Vorphase des stofflichen Rückfalls vorliegen. In einem Kurzgutachten („Zertifikat“) wird nach jedem Termin detailliert, objektiv und unabhängig auf die erhobenen Befunde eingegangen und eine Beurteilung inklusive einer Stellungnahme zur Prognose (beziehungsweise zu weiteren Therapiemaßnahmen) abgegeben. Dieses Zertifikat legt der Patient Dritten als Beleg des Behandlungsverlaufs vor und führt ein kurzes Gespräch. Die Disziplinarinstanzen können sich auf dieser Basis ein sicheres Urteil hinsichtlich der beruflichen Eignung und Wiedereingliederung des Patienten bilden.

Die Abschlussuntersuchung wird ein Jahr nach Beginn des Programms durchgeführt und in einem Gutachten („Abschlusszertifikat“) festgehalten, das ebenfalls den Verantwortlichen vorgelegt wird. Ist diese Untersuchung positiv verlaufen, empfehlen die Ärzte der Oberbergkliniken den aufsichtführenden Stellen und anderen Disziplinarinstanzen, die Akten zu
schließen.

Vorgehen bei einem Rückfall
In manchen Fällen kommt es trotz positiven Verlaufs zum Rückfall. Auch dies wird berücksichtigt. Zunächst wird das Programm abgebrochen, dem Patienten sollte allerdings eine stationäre Rückfallbehandlung bewilligt werden. Die Oberbergkliniken bieten diese jederzeit an. Danach wird das Programm wieder aufgenommen. Kommt es zu einem begrenzten Substanz­konsum ohne Rückfalldynamik („slip“ oder „lapse“), kann das Programm gegebenenfalls verlängert werden.

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